Der Zülpichgau und die Christianität Zülpich

Von Dr. Johannes Krudewig, Archivar, Köln
Euskirchen 1921




Das große Gebiet zwischen Rhein, Mosel, Our und Maas zerfiel schon seit Beginn der Frankenherrschaft (um 410) in Gaue. Das Wort Gau (go, gowe, gou, auch ga, gauja) bezeichnet einen abgemessenen Bezirk Landes und lautet im Lateinischen pagus und im Französischen Pays. Ob es in vorfränkischer Zeit schon gaue gegeben hat, läßt sich nicht sicher feststellen, aber häufig entspricht der Gau der altgermanischen Völkerschaft. Die Einteilung des Landes in Gaue findet sich schon in dem ältesten fränkischen Rechtsbuch, der Lex Salica, die um die Mitte des 5. Jahrhunderts entstanden ist. Die Gaue hatten meist natürliche Grenzen, die durch Gebirge, Täler, Flüsse und Wälder gebildet wurden. Ihre Namen erhielten sie entweder von den bedeutendsten darin gelegenen Städten (Speyergau, Zülpichgau), oder von Flüssen (Rheingau) und Gebirgen (Eifelgau), oder von der Himmelsgegend (Nordgau), oder von dem Stamm der Bewohner (Hessengau). Die Unterbezirke eines Gaues waren die Hundertschaften (centenae). An der Spitze eines Gaues stand der Graf, der anfangs blos Verwaltungs-, später auch richterlicher Beamter war und an den einzelnen Hundertschafts-Malstätten 1) seines Gaues Recht sprach. Daher sind die Bezeichnungen Gau (pagus) und Grafschaft (comitatus) vielfach gleichbedeutend. Durch das Erblichwerden der Grafenwürde und die damit vielfach zusammenhängende Teilung der Grafschaften, sowie durch sonstige Entwicklungen zerfiel später die Gauverfassung, und seit der Mitte des 12. Jahrhunderts kommen Gaue nur selten noch vor 2).

Bisweilen, aber durchaus nicht regelmäßig, schlossen sich die Grenzen der kirchlichen Verwaltungsbezirke denen der Gaue an, wodurch sich vielfach die Namen der Gaue und Dekanate deckten und sogar von ihnen ihre Namen erhielten, z.B. Eifeldekanat, Zülpicher Dekanat, Ahrgaudekanat. Die Diözesen waren in Archidiakonate, an deren Spitze die Archidiakonen standen, und diese wieder in Dekanate oder Christianitäten eingeteilt. An der Spitze eines Dekanates stand der Decanus oder Dechant, der aus dem Archipresbyter oder Erzpriester hervorgegangen war. Weil sein Verwaltungsbezirk sich ursprünglich auf zehn Pfarreien erstreckte, nannte man ihn Decanus 3). Schon Papst Gregor II. (715 - 731) verordnete, „daß unter Berücksichtigung der Ortsentfernungen die Bistümer, und das was ihnen untersteht, so abgegrenzt werden sollen, daß sie mit den Gebieten der Landesherren übereinstimmen“ 4). Unsere Gegend gehörte zu Archidiakonat Bonn und der Propst des Cassiusstiftes in Bonn war Archidiakon „in ebenso vielen Gauen, nämlich im Auel (rechtsrheinisch)-, Ahr (und Buraner)-, Zülpicher und Eifelgau“ 5). Doch gilt die Übereinstimmung nicht unter allen Umständen, vielmehr finden sich, besonders in späteren Jahrhunderten auch mancherlei Abweichungen. Dabei ist auch zu beachten, daß die Gaue frühzeitig, schon mit Beginn des 12. Jahrhunderts, untergingen, während die Dekanate sich in ihren alten Grenzen bis zum Schlusse des 18. Jahrhunderts erhalten haben.


Die bekanntesten Gaue unserer rheinisch-fränkischen Heimat sind der Beda- oder Bitburggau, der Maifeldgau, der Ardennergau oder Desling und der Carosgau zwischen Prüm und Kyll, der Eifelgau, der Ahrgau und der Zülpichgau. Zu dem letzten gehörte das Gebiet der heutigen Bürgermeisterei Cuchenheim.

Spätestens um das Jahr 1000 war die Erzdiözese Köln in ihren Grenzen festgelegt und in Archidiakonate und Dekanate eingeteilt. Im Jahre 1139 bestätigte Papst Innocenz II. dem Propst Gerhard von Bonn als Vorsteher des Bonner Archidiakonates das Recht, die Dekanate Ahr, Zülpich, Eifel und Siegburg zu visitieren 6).
Zum Zülpicher Dekanate gehörten die im Gebiet der jetzigen Bürgermeisterei Cuchenheim liegenden Pfarreien Groß- und Kleinbüllesheim, Weidesheim, Cuchenheim, Flamersheim, Ringsheim, Schweinheim, Kirchheim, Roitzheim und Stotzheim.

Die ältesten Kirchen unserer Heimat entstanden im 5. und 6. Jahrhundert, als die Bekehrung zum Christentum ziemlich überall durchgeführt worden war. Allerdings sind Kirchen aus jener Zeit wohl kaum noch erhalten, da sie in den Normannenstürmen meist der Verwüstung anheimgefallen sind. Aber mit ziemlicher Sicherheit kann man die dem hl. Michael geweihten Kirchen als die ältesten ansehen; sie traten stets an die Stelle einer altgermanischen, dem Wodan oder Donar geweihten Kultusstelle, z.B. die Burgkapelle auf dem Godesberg bei Bonn, Michelsberg bei Schönau u.a.; die dem hl. Martinus geweihten Gotteshäuser entstammen meist der Merowinger- und Karolingerzeit (6.-9. Jahrh.), so in Nettersheim, Hillesheim, Schmidtheim, Freilingen u.a.m. 7). In jenen Jahrhunderten sind auch die ältesten Pfarreien entstanden 8).

Die Lage und der Umfang der alten Christianität Zülpich, vor allem ihre Grenzen können nicht mit voller Bestimmtheit angegeben werden. Den mittleren Verlauf, so zu sagen, das Rückgrat bildet eine Linie von Rheinbach über Euskirchen, Zülpich, Nideggen, Monschau, Malmedy bis St. Vith mit Ausschluß der beiden Städte Rheinbach und St. Vith. Von dieser mittleren Linie bildete rechts und links ungefähr eine Meile Gebiet den Umfang der Lütticher Diözese 9). Das Dekanat zerfiel in zwei Verwaltungsbezirke, den eigentlichen Zülpicher Distrikt und den Malmeyer Distrikt; letzter hieß auch „Östlinger Distrikt“, in welchem der Dechant der Zülpicher Christianität auch die allerdings durch die Abteien zu Steinfeld und zu Malmey und durch sonstige Exemptionen stark eingeschränkten Archidiakonatrechte ausübte 10).

Die älteste Erwähnung des Zülpicher Dekanates finden wir in einer Urkunde des Kölner Erzbischofes Anno vom Jahre 1065 11), mit welcher der Erzbischof beim Propste der von ihm gestifteten Kirche St. Maria ad Gradus in Köln auch die Dekanie im Zülpich-Gau gab.


Die Ausdehnung unseres Dekanates ist nicht immer dieselbe gewesen. Wenigstens weisen die auf uns gekommenen, nach Ortschaften angelegten Verzeichnisse der Pfarrorte und der sonstigen geistlichen Benefizien im Dekanate nicht immer dieselben Namen auf. Die älteste derartige Aufstellung finden wir im sogen. Liber Valoris 12), einem Steuerverzeichnisse von 1316, in welchem 65 steuerpflichtige Benefizien in der Christianität Zülpich aufgezählt werden. Aus unserem Gebiet befinden sich darunter die Namen von „Vlamirsheim, Bullisheim, aliud Bullisheim 13), Wedinsheim, Kircheim, Stotzheim und Cuchenheim“. Nach einem Verzeichnis des Jesuiten H. Crombach vom Jahre 1650 14) hatte damals „das Dekanat Zülpich 85 Pfarreien, wozu noch der Oestling mit 11 Pfarreien kommt“. Hier werden für unseren Bezirk folgende Namen aufgeführt: „Groß Büllesheim, Kleinen Büllesheim, Kirkheim, Kuchenheim St. Nikolaus, Kuchenheim St. Lambert, Ringsheim, Roexheim, Stotzheim, Vlamersheim, Wedesheim“. Ein weiteres Verzeichnis von 1653, also nur wenige Jahre jünger wie das vorhergehende, beruht im Pfarrarchiv von Cuchenheim; auffälliger Weise nennt es nicht nur 116 Pfarrkirchen, Benefizien und Kapellen, wozu noch der Ostling mit 11 Pfarreien kommt, sondern es zeigt auch sonst noch bemerkenswerte Abweichungen oder Ergänzungen, von welchen für unser Gebiet folgende zu erwähnen sind: Groß- und Kleinbüllesheim werden auch Nieder- oder Oberbüllesheim genannt, nach Ringsheim folgt „Curatkapelle zum hl. Stephanus in Schweinheim“, bei Weidesheim wird der „Antoniusaltar“ besonders erwähnt, ebenso bei Stotzheim „die Vikarie“ daselbst.

Aus dem 18. Jahrhundert sind uns vier Übersichten des Dekanates Zülpich aus den Jahren 732, 1783, 1790 und etwa 1794 erhalten, von denen die in den Generalvikariatsakten beruhende von 1732 einen besonderen, amtlichen Charakter hat, weil sie vom Dechanten Johann Scheffers im Auftrage des Generalvikars auf Grund der Visitationsprotokolle aufgestellt worden ist 15); sie ist die genaueste und vollständigste von allen. Hiernach umfaßte das Dekanat Zülpich damals 98 Pfarrkirchen und 77 Kapellen. Aus dem Bezirk der jetzigen Bürgermeisterei Cuchenheim werden folgende Namen aufgeführt: Cuchenheim mit zwei Pfarrkirchen St. Nikolaus und St. Lambertus, Flamersheim mit den Filialen Palmersheim und Castenholz, Groß-Büllesheim, Kirchheim, Ober (Klein)-Büllesheim, Roitzheim, Ringsheim, Stotzheim mit einem Frauenkloster und Weidesheim.

Eine Aufstellung in Eichhoff's „Hist.-Geogr. Beschreibung des Erzstiftes Köln“ aus dem Jahre 1783 stimmt mit der Liste von 1653 im Pfarrarchiv zu Cuchenheim überein. Eine Abhandlung von Pape über die Archidiakonate 16) vom Jahre 1790 zählt 132 Pfarrämter und Benefizien auf, und in der Beschreibung aller Kirchen der Erzdiözese Köln 17) von Dumont von etwa 1795 werden 101 Pfarreien aufgeführt. Schließlich sei noch erwähnt, daß im „Niederrheinisch-Westfälischen Kreiskalender auf das Jahr 1794“ gesagt wird, daß die Christianität Zülpich 97 Pfarreien umfaßt.

Wie dieselbe aus zwei Verwaltungsbezirken bestand 18), so hatte sie auch zwei Kammern „cis et trans ripam“, d.h. diesseits und jenseits des Ufers des Rothbaches. Der Dechant wurde von den Pfarrern auf dem gemäß einem Privileg des Erzbischofes Maximilian Heinrich (1650-1688) nur einmal im Jahre abgehaltenen Dekanatskapitel gewählt und von dem Propste zu Bonn als dem zuständigen Archidiakon bestätigt. Das Kapitel fand ursprünglich am Donnerstag nach dem Sonntag Reminiscere (dem zweiten Sonntag in der Fastenzeit), später am Dienstag nach dem Sonntag Jubilate (dem dritten Sonntag nach Ostern) in der St. Peterskirche zu Zülpich statt. 19).


Über die Art und Weise, wie das Kapitel abzuhalten war, geben zwei Aktenstücke im Archiv des erzbischöflichen Generalvikariates aus dem 17. Jahrhundert Aufschluß, das eine ist eine „Ordnung des Gottesdienstes vor dem Kapitel“, 20) das andere eine „Form, wie das Kapitel zu feiern ist“ 21). Hiernach wurde die Verordnung des Erzbischofs Max Heinrich, daß wegen der schweren Zeit nur eine Kapitalsversammlung im Jahre, und zwar am Dienstag nach dem dritten Sonntag nach Ostern abgehalten werden sollte, unter Aufnahme eines notariellen Aktes zuerst im Jahre 1653 ausgeführt. Die Versammlung beginnt morgens ½ 9 Uhr mit Gottesdienst, und zwar mit den Toten-Vigilien, einer Nokturn und den Laudes, an welche sich ein dreiherriges, vom Dechant gehaltenes Hochamt anschließt, während dessen an den Nebenaltären von acht Priestern Messe für die verstorbenen Mitglieder gelesen wurde. Dann wurden die kirchlichen Kosten von den Kämmerern sofort aus den Beiträgen bezahlt, worauf das Kapitel begann. 22). Wie das Kapitel gehalten wurde, beschreibt Becker folgendermaßen: „Der Dechant intoniert an seinem Platz die Antiphon „Veni s. spiritus“, die übrigen antworten, worauf die Ortion erfolgt; dann hält einer der Anwesenden eine lateinische Rede über das priesterliche Leben, wofür er in diesem Jahre frei ist von der Bezahlung des gemeinschaftlichen Mahles. Am Schlusse des Kapitels wird gesungen „Da pacem Domine“ und die entsprechende Kollekte.

Von besonderem Belang waren die Statuten der alten Christianität Zülpich, die bis in's Jahr 1251 zurückreichen. Da Becker 23) sie eingehend und ausführlich behandelt hat, brauchen wir sie hier nur kurz unter Hervorhebung des Wichtigsten zu erörtern.

Die Statuten 1 und 2 handeln von der Wahl des Dechanten und deren Bestätigung, ursprünglich durch den Propst des St. Mariengradenstiftes in Köln und seit 1621 durch den Erzbischof; Statuten 3 bis 6 erläutern die Pflichten des Dechanten, die Einberufung und Abhaltung des Kapitels, die Besorgung der hl. Öle durch den Dechanten, die Überwachung des Lebenswandels der Kapitulare und Bestrafung der Übeltäter 24), Beteiligung des Dechanten und seines Kaplans an der Beerdigung der Priester im Dekanat; Statut 7 regelt die Aufnahme des Dechanten, wenn er als Archidiakon zur Visitation in die Ländchen Conzen und Oestling kommt; Statut 8 setzt die Ehrenrechte und Einkünfte des Dechanten fest; Statuten 9, 11, 12, 13 enthalten Einzelbestimmungen über das Verhalten der Kapitulare gegen einander und dem kapitel gegenüber; Statut 14 setzt die Rechte der Erben beim Tode eines Kapitularen fest. Statuten 10 und 15 legen die Baupflicht des Pfarrers, der Zehntenempfänger und der Gemeinde am Pfarrhaus, an der Kirche und am Kirchhof fest. Wenn das Pfarrhaus ohne Verschulden des Pfarrers abbrennt oder baufällig wird, hat die Gemeinde die Baupflicht; „Der Pastor muß das Chor imstande halten; ist es aber sehr ruinös, so muß die Gemeinde daselbst neu bauen; Turm, Langhaus, Nebenschiffe und Kirchhof haben die Empfänger des großen Zehnten und die Gemeinde zu besorgen“ 25).


Eine nach Maßgabe der Quellen möglichst vollständige Liste der Dechanten hat Becker in seiner „Geschichte der Pfarreien des Dekanates Münstereifel“ aufgestellt. Als die ältesten bekannten Dechanten nennt er Willibrordus Floßdorf, Beichtvater der Königin Plektrudis, um das Jahr 712, dann Theodoricus um das jahr 1124, ferner Johannes Tuitiensis [aus Deutz] 1234. Mit Daniel Schwaan, angeblich gestorben 1378, setzt die ziemlich regelmäßige Reihenfolge der Zülpicher Dechanten ein, die hier zu wiederholen sich erübrigt, da die Arbeit von Becker erschöpfend ist. Hier mögen nur diejenigen Dechanten kurz erwähnt werden, die in dem Gebiet der jetzigen Bürgermeisterei Cuchenheim als Pfarrer gewirkt haben. Zunächst Johann Rick aus Euskirchen, Pfarrer an St. Nikolaus und Dechant von Zülpich bis 1478; er trat tatkräftig für die Wahrung seiner Archidiakonatsrechte in Conzen und im Oestling ein. Dann Bartholomaeus Gohr (auch Goer), Pfarrer in Groß-Büllesheim, Dechant im Jahre 1478, Hubert Kemmerling aus Euskirchen war Pfarrer an St. Lambert in Cuchenheim (†1542). Eberhard Böshammer, Pfarrer an St. Lambert in Cuchenheim, war 21 Jahre lang Dechant, von 1652 bis 1672. Franz Müller, Pfarrer von Klein-Büllesheim, war Dechant von 1680 bis 1684. Ihm folgen Johann Wingens, Pfarrer und Jubilar in Kirchheim, Dechant von 1684 bis 1717, und Johann Scheffers, 1683 bis 1702 Pfarrer an St. Lambert in Cuchenheim und 1702 bis 1735 Pfarrer in Ollheim, seit 1718 Dechant. Carl Caspar Hutmacher, Pfarrer in Roitzheim, im Jahre 1800 zum Dechant gewählt, war der letzte Dechant der alten Christianität Zülpich 26).

Eine Liste der naturgemäß weniger in die Erscheinung tretenden Camerarii oder Kämmerer der Christianität läßt sich nicht aufstellen, da sie nur gelegentlich in den Akten vorkommen. Von diesen wenigen genannten Kämmerern mögen hier folgende erwähnt werden: Böshammer, Pfarrer von Cuchenheim, 1647; Johann Fabri, Pfarrer in Weidesheim, 1674; Zahren, Pfarrer in Klein-Büllesheim, 1690; Thelen, Pfarrer in Cuchenheim, 1797. 27)


Infolge der Aufhebung des alten Erzbistums Köln im Jahre 1801 wurden die meisten Pfarreien der alten Christianität Zülpich dem neugegründeten Bistum Aachen zugewiesen. Bischof Verdolet von Aachen hob in seinem „Dekret über die neue Begrenzung der Pfarreien und Einrichtung der Kirchen“ vom 1. März 1804 die bisherigen Dekanate, darunter auch das von Zülpich, auf. Nach der Wiederherstellung der Erzdiözese Köln durch Papst Pius VII. Im Jahre 1821 erfolgte am 24. Februar 1827 die Neueinteilung in 44 Dekanate durch den Erzbischof Ferdinand August. Seitdem gehören sämtliche acht Pfarreien der Bürgermeisterei Cuchenheim zum Dekanat Münstereifel, und zwar: Cuchenheim, Flamersheim, Groß-Büllesheim, Kirchheim, Klein-Büllesheim, Roitzheim, Stotzheim und Weidesheim 28).

Von den Dechanten des neuen Dekanates Münstereifel sind hier folgende zu erwähnen: Ch. Josef Thelen, Pfarrer in Cuchenheim, 1827-1833; Heinrich Schlecht, Pfarrer in Groß-Büllesheim, 1833-1849; Ferdinand Stiefelhagen, Pfarrer in Cuchenheim, 1884-1886; Albert Eich, Pfarrer in Flamersheim, 1887-1898.

Das Amt der Kämmerer war mit der Aufhebung der alten Dekanate in Wegfall gekommen. Erst das Kölner Provinzial-Konzil vom Jahre 1860 stellte sie als Definitoren wieder her. 29)




1) Gerichtsstätten.
2) Thudichum, Die Gau- und Markverfassung in Deutschland, Gießen 1860.
3) Nach dem lateinischen decem = zehn
4) Binterim und Mooren, Erzdiözese Köln, I, 37.
5) Becker, Blankenheim, S. 22.
6) Binterim und Mooren, a.a.O. I. 134.
7) Vgl. K.H. Schäfer im Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins (Heimann-Festschrift), 1921, S. 1 ff.
8) Binterim und Mooren, die alte und neue Erzdiözese Köln, I, 18 und 25. - Becker, Blankenheim, S. 21.
9) Binterim und Mooren, a.a.O. I, 161.
10) Becker, Münstereifel, S. 8 ff.
11) Düsseldorf, Staats-Archiv, St. Maria ad Gradus, Urkunden. - Lacomblet, Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins I, S. 143.
12) Binterim und Mooren. a.a.O. I, 158. - Becker, Blankenheim, S. 33. - Becker, Münstereifel, S. 8 ff.
13) Klein-Büllesheim.
14) Köln, Stadt-Archiv, Chron. und Darst.; abgedruckt bei Hartzheim, Bibliotheca Coloniensis, p. 9, 10.
15) Becker, Münstereifel, S. 11.
16) Dissertatio de archidiaconatibus.
17) Descriptio omnium archidioecesis Coloniensis ecclesiarum.
18) Becker, Münstereifel, S. 12.
19) Becker, Münstereifel, S. 8.
20) Ordo divini officii ante capitulum; Becker, Münstereifel S. 16.
21) Forma celebrandi capitulum; Becker, a.a.O.
22) Becker, a.a.O., S. 16.
23) A.a.O. S. 13.
24) Die schärfste Strafe bestand in der Einsperrung in der Anno-Kapelle der St. Peterskirche zu Zülpich.
25) Becker, a.a.O.
26) Becker, a.a.O., S. 17 ff.
27) Becker, a.a.O., S 22 ff. Nähere Angaben über die einzelnen Dechanten und Kämmerer finden sich unten in den Abschnitten über die einzelnen Pfarreien.
28) Becker, a.a.O., S. 12.
29) Das Archiv der Christianität Zülpich, welches in der Hauptsache die Statuten des Kapitels in Aufzeichnungen des 17. Jahrhunderts enthält, befindet sich jetzt im Archiv des katholischen Pfarramtes in Flamersheim. Vg. Tille, Rheinische Archivübersicht, I, S. 177 und S. 184, Nr. 4.




*) Anmerkung wingarden.de: Weitgehende Übernahme der Rechtschreibung der Originalvorlage incl. Fehler. Irrtümer und Übertragungsfehler vorbehalten.




Aus: Geschichte der Bürgermeisterei Cuchenheim (Auszug) - Zum 500jährigen Bestehen der St. Sebastianus-Schützen-Gesellschaft bezw. -Bruderschaft zu Cuchenheim (3. Juli 1921)
Sammlung Hans Regh, Kreuzweingarten
Edition H.K. 24. Dezember 2002


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